Phasenmodell zum
  Vorstellungsgespräch

 Autor: Thomas Ullrich, DenkHalle Consulting


So verschieden Vorstellungsgespräche im Einzelnen auch ablaufen, so folgen sie doch allgemeinen Mustern. Ein Vorstellungsgespräch lässt sich allgemein in fünf Phasen einteilen:

1. "Erster-Eindruck"-Phase
2. Gesprächseröffnungsphase
3. Interviewphase
4. Resümeephase
5. Gesprächsabschluss und Verabschiedung

Im Folgenden werden wir jede dieser Phasen kurz untersuchen.
 


Die "Erster-Eindruck"-Phase

Der erste Eindruck, den Sie Ihrem neuen Arbeitgeber vermitteln, wird der entscheidende sein. Er ist bereits nach wenigen Millisekunden erweckt. Nach vier Minuten hat er sich dann gefestigt und ist kaum mehr veränderbar. Das Gespräch beginnt nonverbal, d.h. den richtigen ersten Eindruck vermitteln Sie durch Ihre Erscheinung und Ihre Körpersprache.

Daher werden Sie für Ihr Vorstellungsgespräch - mehr als sonst - auf

      •  Ihre Kleidung
      •  Ihre Frisur
      •  Ihre gepflegte Erscheinung
      •  Ihre Köperhaltung
      •  Ihre Mimik
      •  Ihre Stimmlage
      •  und Ihren Geruch achten.

Passen Sie Ihr Styling ein Stück weit an die Gepflogenheiten des Unternehmens bzw. der Abteilung an, bei der Sie sich bewerben. Das schafft Sympathie.

Doch achten Sie darauf, dass Sie in Ihrem Dress nicht wirken wie ein Steiff-Tier. Wer also im Vorstellungsgespräch zum ersten mal einen Anzug trägt, wird besser "üben", sich darin in gewohnt selbstsicherer Lockerheit zu bewegen.

Wesentlich für den guten Eindruck ist eine "perfekte Begrüßung". Vom "Augenbrauenhochzieher", der gute Absicht und Vertrautheit zeigt, über das Lächeln, bis zum perfekt geankerten Handschlag: Jedes Detail wirkt auf das Unterbewusstsein Ihres Gesprächspartners.
 


Die Gesprächseröffnungsphase

Der lockere Auftakt, typischerweise mit dem legendären Klassiker: "Haben Sie gut zu uns gefunden?" oder ähnlich eisbrechenden Sätzen.
Man will Ihnen die Anspannung nehmen, eine gute "Atmosphäre" schaffen.

Aber Achtung: Jetzt bloß nicht die Quasselstrippe raushän-gen lassen. Locker, heißt die Devise - nicht getrieben von wasserfallartiger Gesprächigkeit. Und denken Sie daran: Ein Lächeln steht Ihnen gut.

Vielleicht haben Sie sogar eine amüsante Bemerkung zum Einstieg? Nur: Versuchen Sie nicht komisch zu wirken, wenn Ihnen nicht danach ist, sonst wirken sie nicht komisch, sondern seltsam.
 


Die Interviewphase

Sind Sie erst aufgewärmt, wird es heiß: Die Interviewphase beginnt. Ihre fachliche Qualifikation setzt man voraus. Würde diese nicht stimmen, hätte man Sie gar nicht erst eingeladen.

Und doch fragt man Sie nach Ihrem fachlichen Werdegang. Dahinter stecken zwei Gedanken: Einerseits will man wissen, ob Sie sich noch daran erinnern, was Sie in Ihrem Lebenslauf geschrieben haben, andererseits will man vor allem sehen und hören, "wie" Sie Ihre Geschichte vermitteln. Versteht der "gemeine" Mensch, was Sie da sagen oder verstecken Sie sich hinter Fremdwörter-Kauderwelsch und pubertierendem Posing? Vielleicht verrät die Art und Weise, wie Sie Ihren Werdegang beschreiben, auch etwas darüber, wie Sie zu Ihrer Vita stehen?

Wahrscheinlich werden Sie auf die Frage "Überstunden sind für Sie doch kein Problem, oder?" reflexartig mit "Nein!" antworten. Wenn Ihre Augen dabei aber größer werden als die eines Kindes unter dem Weihnachtsbaum, weiß Ihr Gesprächspartner, dass sie sich erstens noch keine richtigen Gedanken darüber gemacht haben und zweitens, um nahezu je-den Preis diesen Job haben wollen. - Autsch: Das gibt Abzü-ge für den Gehaltspoker!

Klären Sie Ihre Position zu allen denkbaren Fragen im Vorfeld - am besten schriftlich. Dann hat Ihr Körper auch die Möglichkeit, dieselben Signale zu senden, die Ihr Hirn über Ihre Stimme vorauseilen lässt.

Endlich wird eine der Fragen gestellt, auf die Sie sich eine gute Antwort überlegt haben: "Wie gehen Sie mit Problemen Ihrer Mitarbeiter um?" Wer nun seinen Text, wie eine leiernde Schallplatte mit triumphalem Gesichtsausdruck aufsagt, bringt seinen Gesprächspartner um dessen Nerven und sich selbst um den Job. Auch Ihre vorbereiteten Antworten sollen klingen, als gäben Sie gerade eine Ihrer wohlbedachten Grundhaltungen von sich oder als entwickelten Sie die Ihre Antwort gerade.

Sollte Sie Ihr Interviewer mit unzulässigen Fragen bedenken, so dürfen Sie - mit dem Segen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG 05.12.1957, AZR 594/56) - ruhig Flunkern. Allerdings: Bleiben Sie plausibel!
 

 

Unzulässig im Job-Interview: Fragen nach...

      •  Parteizugehörigkeit (Ausnahme: parteipolitisch abhängige Organisationen/Unternehmen)
      •  einer bevorstehenden Heirat
      •  einem Kinderwunsch
      •  dem Austritts- bzw. Kündigungsgrund beim früheren Unternehmen
      •  wahrgenommenen öffentlichen Ämtern und Ehrenämtern
      •  Mitgliedschaft(en) in Vereinen und Verbänden
      •  Religionszugehörigkeit
      •  Vorstrafen (Ausnahme: Wenn die Vorstrafe für den Arbeitsplatz einschlägig ist!)
      •  bestehender Schwangerschaft (Ausnahme: Wenn sich nur Frauen um die Stelle bewerben.)
      •  Freizeitgestaltung
      •  Gewerkschaftszugehörigkeit
      •  Ihren Vermögensverhältnissen (Ausnahme: leitende Angestellte und Arbeitnehmer in besonderen Vertrauenspositionen)
 

 

Resümeephase und Gehaltsfrage

Fasst Ihr Gesprächspartner die Ergebnisse des Gespräches zusammen und betont die Übereinstimmungen von Erwartung und Ihren Fähigkeiten, sind Sie in der Resümeephase angelangt. Stellt man Ihnen die Frage nach Ihren Gehaltsvorstellungen, ist dies ein deutliches Indiz dafür, dass Sie im Gespräch überzeugt haben. Doch, jetzt bloß keinen Fehler machen: Rund ein Drittel der Bewerber werden aufgrund zu hoher Gehaltserwartungen abgelehnt.

Informieren Sie sich im Vorfeld über Ihren Marktwert und typische Gehälter in Ihrem Zielunternehmen. Ein wenig verhandeln dürfen sie, doch nicht zu hartnäckig, denn: Zum Anfang sind ein paar Euro weniger gewiss besser, als ein weiteres Vorstellungsgespräch.
 


Die Verabschiedung

"Wir melden uns bei Ihnen." oder "Sie hören dann von uns.", wäre ein eher deutlicher Hinweis, sich gelassen weiter zu bewerben, denn melden wird man sich bestenfalls mit einer Absage - in der Regel jedenfalls.


Etwas besser sieht es aus, wenn man Sie noch durch das Gebäude führt, herzlich verabschiedet oder gleich einen Termin zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages mit Ihnen vereinbart.

(tu)

^



(C) Thomas Ullrich | DenkHalle Consulting - Düsseldorf, 2003